Bildungspaket / Kiel-Karte / Lernförderung
Was ist das Bildungspaket ? - Was beinhaltet es ? - Wer hat Anspruch darauf ?
Das Bildungspaket der Bundesregierung gibt es seit Anfang 2011 und soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen Chancen auf einen besseren Zugang zu Bildung und Teilhabe ermöglichen. Beantragen können sie es beim zuständigen Sozialleistungsträger ( z.B. der jeweiligen Agentur für Arbeit ). Dort wir überprüft, ob sie einen Anspruch darauf haben. Dementsprechend werden ihnen Kiel-Karten für jeweilige Leistungen aus dem Bildungspaket ausgehändigt.
Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf Bildung und Teilhabe bekommen in Kiel die Kiel-Karte
Die Kiel-Karte unterstützt Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB II, Sozialgeld, Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Die Kiel-Karte aus dem Bildungspaket kann u.a. in folgenden Bereichen eingesetzt werden:
- Ergänzung der Lernförderung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z.B. im Sportverein oder in der Musikschule
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Ausflüge in Kindertagesstätten und Schulen
- Klassenfahrten
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten oder Horts
- Beförderung zur Schule
Wichtig ist, dass sie für jedes Kind einen eigenen Antrag stellen.
Ihnen entstehen keine Kosten bei der Antragstellung oder der Bearbeitung.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Unter folgender Adresse können alle ausgeführten Informationen zum Bildungspaket nochmals in ausführlicher Form aufgerufen werden. Auch das Herunterladen des Antrages ist möglich.
www.kiel.de/de/gesundheit_soziales/bildungspaket
Lernförderung
Für diese Leistung ist ein gesonderter Antrag zu stellen, der in den Schulen bereitliegt.
Wenn das Erreichen der nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele gefährdet ist, können Schülerinnen und Schüler eine ergänzende angemessene Lernförderung erhalten. Zu den wesentlichen Lernzielen gehört jedoch nicht das Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses oder die Verbesserung des Notendurchschnitts.
Die Lernförderung muss außerdem geeignet und zusätzlich zum schulischen Angebot erforderlich sein.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Bitte lassen Sie das Formular „Bestätigung der Schule über vorübergehenden Lernförderbedarf“ von der Schule ausfüllen. Das Formular ist auch in den Schulen vorhanden. Gehen Sie anschließend mit dem Formular und der Kiel-Karte zu dem von Ihnen ausgewählten Leistungsanbieter. Danach wird in jedem Fall geprüft, für welche Fächer und für welche Zeit die Kostenübernahme erfolgen kann. Erst nach Zustimmung ist die Kostenübernahme sichergestellt.
Informationen zur Antragstellung
Sie erhalten die Kiel-Karte über Ihren Sozialleistungsträger, sobald Ihr Antrag auf die Kiel-Karte bewilligt ist. Legen Sie die Karte dann überall dort vor, wo Sie Angebote nutzen möchten.
Hier finden Sie Ihre Ansprechperson für die Beantragung einer Kiel-Karte:
- Arbeitslosengeld II: Jobcenter in Ihrem Sozialzentrum
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Amt für Soziale Dienste
- Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Amt für Wohnen und Grundsicherung